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Fragen und Antworten

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Gesetzliche Grundlagen

Wo darf man Windenergieanlagen überhaupt bauen?

Windenergieanlagen dürfen nicht einfach irgendwo in die Landschaft gestellt werden. Eine Vielzahl an Gesetzen regelt, wo und wie viele Windenergieanlagen gebaut werden dürfen.

Auf Bundesebene ist die Baugesetzgebung (BauGB) die erste rechtliche Grundlage des Bauplanungsrechts. Gemäß dem BauGB ist die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) generell außerhalb von bebauten Ortsteilen und abseits von Bebauungsplänen zulässig, sofern dies mit der Wahrung öffentlicher Interessen vereinbar ist. Zu diesen öffentlichen Interessen zählen unter anderem der Schutz der Natur und Artenvielfalt, der Schutz von Boden und Gewässern, Maßnahmen zur Landschaftspflege sowie der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionsschutz). Auf der regionalen Ebene weist der Regionalplan spezifische Gebiete für die Windenergienutzung aus. Der Regionalplan hat somit direkten Einfluss auf den Ausbau der Windenergie in der Region. Mehr Informationen zum Regionalplan gibt es beim bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Wurde eine geeignete Fläche für die Errichtung einer Windenergieanlage gefunden, muss außerdem eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erlangt werden. Das BImSchG ist das Gesetz mit den höchsten Anforderungen, die genehmigungsbedürftige Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen haben. Hier wird unter Berücksichtigung aller Belange für Mensch und Natur nochmals eingehend von der Behörde geprüft, ob das Vorhaben zulässig ist. Die Genehmigungsbehörde nimmt damit für jedes Projekt eine individuelle Einzelfallprüfung vor, bevor sie die Genehmigung erteilt.

Mehr Informationen gibt es hier:

Wer entscheidet über die Genehmigung einer Windenergieanlage?

Jede Windenergieanlage muss die Kriterien des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) einhalten. Dort sind strenge Richtwerte für beispielsweise Lärm, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz festgelegt. Über einen Genehmigungsantrag gemäß BImschG entscheidet das zuständige Landratsamt für jedes Projekt in einer Einzelfallprüfung. 

Umwelt

Sind Windenergieanlagen gefährlich für die Tierwelt?

Im Genehmigungsverfahren werden die Umweltauswirkungen umfassend geprüft, wobei sowohl die Effekte während des Betriebs als auch alle vorangegangenen Schritte des Projekts berücksichtigt werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei potenziellen Beeinträchtigungen, etwa durch den Aufbau der Anlagen, die Bewegung der Rotorblätter oder die Geräuschemissionen der Windenergieanlagen.

Die zuständige Behörde prüft sorgfältig, ob und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, und ordnet diese genehmigungsrechtlich an. Zu den Schutzmaßnahmen können etwa die Anpassung der Bauzeiten zum Schutz ansässiger Tierarten oder das zeitweilige Abschalten der Anlagen gehören.

Ein integraler Bestandteil der artenschutzrechtlichen Prüfung ist der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), der die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf Menschen, Natur und Landschaft – mit einem besonderen Fokus auf den Artenschutz – detailliert untersucht. Der LBP schlägt Maßnahmen vor, um die Auswirkungen des Projekts auf Mensch und Umwelt zu minimieren oder zu kompensieren.

Wie laut dürfen Windenergieanlagen sein?

Jegliche Geräusche, die von Windenergieanlagen ausgehen, müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beurteilt werden. Beim Schall von Windenergieanlagen handelt es sich hauptsächlich um das Geräusch der sich im Wind drehenden Rotorblätter. Damit eine Windenergieanlage genehmigt wird, müssen klar definierte Grenzwerte bei den Schallimmissionen eingehalten werden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die rechtliche Grundlage. Es wird durch verschiedene Verordnungen konkretisiert. Wie laut der Schall an Wohnhäusern in unterschiedlichen Wohngebietsarten sein darf, regelt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Hierbei wird zwischen Schallemission und Schallimmission unterschieden. Unter Schallemission versteht man die Geräusche, die von der Windenergieanlage erzeugt und ausgestrahlt werden. Die Schallimmission hingegen beschreibt die Auswirkungen des eintreffenden Schalls auf die Umgebung. Der Ort, an dem diese Einwirkungen gemessen oder beurteilt werden, wird als Immissionspunkt bezeichnet.

Um Grenzwerte zu überprüfen, wird ein Schall-Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt. Bei den Berechnungen wird stets die maximale Belastung angesetzt, also der theoretische Geräuschpegel bei voller Auslastung. Zudem wird angenommen, dass der Wind simultan aus allen Richtungen weht, was zur Folge hat, dass sich der Schall gleichmäßig und maximal in jede Richtung ausdehnt.

Bei der Festlegung der maximalen Schallgrenzwerte werden ausschließlich die durch Windenergieanlagen verursachten zusätzlichen Geräusche berücksichtigt, wobei eine bereits vorhandene Lärmbelastung, beispielsweise durch Biogasanlagen und Gewerbebetriebe, in die Bewertung einfließt. Dadurch wird gewährleistet, dass die zulässige Schallhöchstgrenze durch die Windenergieanlagen nicht überschritten wird. In der Schallberechnung finden topografische Besonderheiten wie Täler und Berge sowie Schallreflexionen an Gebäuden und harten Fels- oder Gebirgsstrukturen Berücksichtigung. Bei der Prognose der Schallausbreitung werden zudem die ungünstigsten Umstände zugrunde gelegt, typischerweise eine Luftfeuchtigkeit von 70 Prozent und Temperaturen unter 10 Grad Celsius.

Was ist mit dem Schatten der Windenergieanlagen? Ist dieser auch geregelt?

Wenn bei klarem Himmel Windenergie erzeugt wird, entsteht durch die sich drehenden Rotorblätter ein bewegter Schattenwurf, der sogenannte Schlagschatten. Dieser Schatten wird im Genehmigungsverfahren streng überprüft. Anlagenbetreiber müssen dazu Gutachten mit einer Schattenwurfprognose vorlegen. 

Für den Schattenwurf von Windenergieanlagen auf Wohngebäude gelten strenge gesetzliche Grenzen: Er darf täglich nicht länger als eine halbe Stunde und im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 30 Stunden betragen. Diese Beschränkungen basieren auf konservativen Berechnungen, die von dauerhaft ungünstigen Windverhältnissen und ständiger Sonneneinstrahlung ausgehen, wodurch die tatsächliche Schattenbildung in der Realität meist deutlich unterschritten wird. Bei Prognosen, die diese Grenzwerte überschreiten, müssen die Anlagen mit einer Abschaltautomatik versehen werden, die bei Grenzwertüberschreitungen eingreift. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt kontinuierlich, einschließlich der Überprüfung festgelegter Stillstandszeiten der Anlagen.

Dieses Video des Bayerischen Landesamts für Umwelt zeigt die Computersimulation zur Einschätzung des Schattenverlaufs:

Weitere Informationen gibt es auch im Energieatlas Bayern.

Blinken Windenergieanlagen nachts?

Eine durchgehende nächtliche Beleuchtung der Windenergieanlagen erfolgt in der Regel nicht mehr. Das Beleuchtungssystem aktiviert die Leuchtsignale nur, wenn sich ein Luftfahrzeug den Anlagen nähert. Dadurch können die Lichtemissionen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Dies ist auch im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt: Betreiber von Windenergieanlagen an Land müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Luftfahrthindernissen ausstatten. Häufig wird hierzu eine Transponderlösung eingesetzt. Diese überwacht einen definierten Wirkungsraum rund um die Anlagen. Hierbei werden Transpondersignale von Luftfahrzeugen gesendet und mittels Antennen auf den Windenergieanlagen empfangen. Sobald ein Luftfahrzeug in den Wirkungsraum eindringt, wird die Beleuchtung automatisch aktiviert und beim Verlassen des Wirkungsraums wieder deaktiviert. Das System ist als „fail-safe“ ausgelegt: Bei einer Störung geht die Beleuchtung automatisch in den Dauerbetrieb, wodurch der Luftraum auch dann geschützt ist.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der BNK-Pflicht. So ist vor dem Einsatz der BNK an einer Windenergieanlage die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich. Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass keine Gefahren für den Luftverkehr bestehen. Aufgrund der räumlichen Nähe des geplanten Windparks zum Flughafen Nürnberg wird der Einsatz der BNK für die Windenergieanlagen in Römerreuth im Zuge des Genehmigungsverfahrens noch geprüft.

Besteht eine erhöhte Brandgefahr durch defekte Windenergieanlagen? 

Obwohl bei einer Windenergieanlage ein Brand nie vollständig auszuschließen ist, gilt ein solches Ereignis als sehr unwahrscheinlich. Durch ständige Überwachung mittels Rauchmeldern und Temperaturfühlern sowie durch das verpflichtende Vorlegen eines Brandschutzkonzepts durch den Hersteller für jeden Anlagentyp wird die Sicherheit signifikant erhöht. 

Bau und Rückbau

Wie groß ist der Eingriff in die Natur?

Nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind Eingriffe in die Natur und Landschaft, die nicht verhindert werden können, durch den Verursacher durch Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen zu kompensieren. Dies betrifft sowohl Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen. Im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen, die regelmäßig das Landschaftsbild, den Boden und den Naturhaushalt beeinträchtigen, ist daher eine entsprechende Kompensation notwendig.

Typischerweise erfolgt die Pflanzung von Hecken, Streuobstwiesen oder Baumreihen sowie die Aufforstung von Waldflächen als Kompensationsmaßnahmen. Auch der Vorschlag von Ersatzhabitaten und künstlichen Brutstätten für Vogel- oder Fledermauspopulationen gehört dazu. Diese Aktivitäten werden oftmals in Kooperation mit den zuständigen Naturschutzbehörden geplant und durchgeführt.

Beispiele für Ausgleichmaßnahmen hat die Fachagentur Windenergie an Land aufgelistet.

Verschwindet Wald für die Windenergieanlagen? 

Für die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald muss in den meisten Fällen ein Teil des Baumbestandes gefällt werden. Um die Eingriffe in das Waldökosystem möglichst gering zu halten, wird die Errichtung von Windenergieanlagen räumlich und technisch mit Sorgfalt geplant. Es wird geprüft, ob bereits bestehende Infrastruktur wie Forstwege für die Zuwegung sowie die Verkabelung und Wartung der Anlagen genutzt werden können. Ziel ist es, so wenig Fläche wie nötig zu roden.

Jeder Baum, der gefällt werden muss, wird selbstverständlich (ggf. auch anderswo) neu gepflanzt. Es müssen genau so viele Bäume neu gepflanzt werden, wie gefällt wurden, sofern möglich direkt am Standort, mindestens aber im gleichen Naturraum. 

Weitere Informationen gibt es beim Faktenchek der Initiative „Bayern macht Wind“.

Sind Windenergieanlagen recycelbar?

Windenergie spielt als erneuerbare Quelle eine Schlüsselrolle in der Energiewende. Die Branche strebt danach, Umweltauswirkungen zu minimieren. Rund 90% des Materials einer Windenergieanlage, einschließlich Stahl, Metalle und Beton, lässt sich in bestehende Recyclingprozesse integrieren. Die Herausforderung besteht vor allem beim Recycling von Rotorblättern aus Faserverbundstoffen, die auch in anderen Industrien verwendet werden.

Weitere Informationen sind im Positionspapier des Bundesverband WindEnergie e.V. zu finden: Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen

Wie lange sind Windenergieanlagen in Betrieb und wie erfolgt der Rückbau?

Windenergieanlagen haben eine vorgesehene Betriebsdauer von über 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit wird geprüft, ob eine Verlängerung des Betriebs möglich und unter welchen Bedingungen dies erfolgen kann. Der Rückbau der Anlagen am Ende ihrer Lebensdauer oder bei einer etwaigen Weiterbetriebsgenehmigung unter bestimmten Auflagen erfolgt in Übereinstimmung mit Umwelt- und Sicherheitsvorschriften, um eine nachhaltige Entsorgung und Recycling der Komponenten zu gewährleisten.

Wie lange dauert der Aufbau einer Windenergieanlage?

Nach Erteilung der Baugenehmigung beginnt der Aufbau einer Windenergieanlage. Zuerst erfolgt die Anlieferung der Komponenten und die Fundamentlegung. Nach Fertigstellung des Fundaments wird der Turm errichtet, gefolgt von der Installation der Gondel und schließlich der Montage der Rotorblätter an der Nabe. Die Montagedauer variiert je nach Anlagentyp und kann von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen. Anschließend startet der Innenausbau mit Installation der technischen Innenausstattung und dem Anschluss an das Stromnetz, woraufhin die Anlage in den Probebetrieb übergeht.

Infraschall

Verursachen Windenergieanlagen Infraschall und ist dieser schädlich für meine Gesundheit?

Gesundheitsschutz hat bei der Planung von Windprojekten höchste Priorität.

In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche unabhängige Institutionen, national und international, mit der Thematik Infraschall wissenschaftlich auseinandergesetzt.

Auswirkungen des Infraschalls auf die menschliche Gesundheit sind wissenschaftlich nicht belegt. Im Jahr 2021 wurde ein wesentlicher Rechenfehler in einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) aus dem Jahr 2005 aufgedeckt: Statt der berichteten über 100 Dezibel liegen die korrekten Werte für die Schallintensität bei 50 bis 70 Dezibel. Beim Schalldruckwert Dezibel handelt es sich um eine logarithmische Skala und nicht wie für die Studie angenommen, um eine lineare Skala. Die Verwechslung der Skalierung von Dezibel führte zu einer Überbewertung des Infraschallpegels um den Faktor 1.000. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise im Artikel des Bayrischen Rundfunks.

Im Jahr 2011 beauftragte Baden-Württemberg die Landesanstalt für Umwelt mit einer umfassenden Studie, deren Ergebnisse und eine detaillierte FAQ-Liste online zugänglich sind. Zusammengefasst kommt die Studie zu folgendem Schluss: „Infraschall wird von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen verursacht. Er ist alltäglicher und überall anzutreffender Bestandteil unserer Umwelt. Windkraftanlagen leisten hierzu keinen wesentlichen Beitrag. Die von ihnen erzeugten Infraschallpegel liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Es gibt keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in diesem Pegelbereich.“

Im Rahmen der Studie wurden die tieffrequenten Geräusche inklusive Infraschall in der Umgebung von modernen Windkraftanlagen und anderen Quellen wie Straßenverkehr, Geräten im Haushalt und Windgeräusche in freier Natur gemessen. Konkret fanden Messungen an sechs Windkraftanlagen mit einer Nennleistung zwischen 1,8 MW und 3,2 MW unterschiedlicher Hersteller statt. Ergänzend zu den schalltechnischen Untersuchungen wurden an einer 2,4-MW-Windkraftanlage Erschütterungsmessungen durchgeführt.

Wo gibt es weitere seriöse Informationen zum Infraschall?

Windmessung

Werden Windmessungen überall vorgenommen, wo Windräder entstehen sollen?

Um die Wirtschaftlichkeit eines Windprojekts zu bewerten, werden Windgeschwindigkeiten am vorgesehenen Standort mittels des Lidar-Verfahrens erfasst. Diese Methode erlaubt präzise Messungen über einen Zeitraum von einem Jahr. Die gesammelten Daten werden anschließend von einem Fachgutachter analysiert, der historische Wetterdaten aus mehreren Jahrzehnten heranzieht, um die Ergebnisse zu validieren. In Regionen mit bestehenden Windenergieanlagen ermöglichen Vergleichsdaten ähnlicher Anlagen eine verlässliche Prognose des Windpotenzials.

Kann ein Windmessgerät am Boden die Windstärke auf Höhe der geplanten Rotorblätter erfassen?

Ja, moderne Windmessgeräte, die Lidar-Technologie nutzen, können Windgeschwindigkeiten in Höhen von bis zu 200 Metern erfassen, also dort, wo die Rotorblätter geplant sind. Diese Geräte senden Laserstrahlen aus, die von Partikeln in der Luft reflektiert werden. Durch die Analyse dieser Reflexionen mittels des Doppler-Effekts lassen sich Luftbewegungen präzise messen. Die Verzögerung der Reflexionen gibt Aufschluss über die Höhe der Luftbewegungen, ermöglicht also eine genaue Bestimmung der Windstärke auf der Höhe der Rotorblätter.

Windkraftmythen

Es gibt zahlreiche Fehlinformationen und Missverständnisse im Zusammenhang mit Windenergie. Dazu gehören oft falsche Annahmen über die Umweltauswirkungen, die Wirtschaftlichkeit oder die Effizienz von Windkraftanlagen. Hier finden Sie eine Übersicht von Links zu Seiten, die die häufigsten Mythen rund um Windenergie faktenbasiert widerlegen.

Wind-ABC

Wind-ABC

Wissenswertes rund um die Windenergie gibt es in unserem Wind-ABC.

In unserer Rubrik „Klartext“ beleuchten wir die unterschiedlichen Aspekte des Windparks und beantworten häufig gestellte Fragen.

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