Gemeinderat Obermichelbach spricht sich einstimmig für den Windpark Römerreuth aus

Gemeinderat Obermichelbach spricht sich einstimmig für den Windpark Römerreuth aus

Zustimmung auch im Bauausschuss der Stadt Herzogenaurach

Der Gemeinderat Obermichelbach hat sich in seiner Sitzung am 14. April 2025 erneut mit dem Windpark Römerreuth befasst. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde die Kommune als Trägerin öffentlicher Belange angehört. Das Gremium hat einstimmig beschlossen, keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwände gegen die Errichtung und den Betrieb der beiden auf dem Gemeindegebiet geplanten Windenergieanlagen vorzubringen. Dies gilt auch für drei weitere Anlagen auf der benachbarten Gemarkung Niederndorf.

Und auch in Herzogenaurach hat sich ein kommunales Gremium mit dem Windparkvorhaben befasst. Der Bauausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 29. April 2025 einstimmig seine Zustimmung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch zu den geplanten Windenergieanlagen auf der Gemarkung Niederndorf erteilt.

Im geplanten Windpark Römerreuth sollen insgesamt acht Windenergieanlagen auf einer Hochebene zwischen Regnitz und Mittlerer Aurach entstehen – zwei davon auf Obermichelbacher Gemeindegebiet. Hierfür ist ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG erforderlich. In diesem Verfahren werden unter anderem Schallimmissionen, Schattenwurf sowie Belange des Natur- und Artenschutzes auf Basis umfangreicher Gutachten geprüft. Die Entscheidung über die Genehmigung trifft die zuständige Behörde im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

Bildquelle: shuttestock.com / 2167687097