
Regionale Energie, regionale Beteiligung
Windpark Römerreuth ermöglicht finanzielle Teilhabe
Warum eine Bürgerbeteiligung?
Neue Energieinfrastruktur wirft häufig dieselbe Frage auf: Was bleibt für die Region und was haben die Menschen vor Ort überhaupt davon?
Die Bürgerbeteiligung ist eine konkrete Antwort darauf. Sie ermöglicht es, Kapital aus der Region in das Projekt einzubringen und die Wertschöpfung vor Ort zu halten. Bürgerinnen und Bürger können sich finanziell am Windpark Römerreuth beteiligen und so Teil eines regionalen Energieprojekts werden.
Zwei Beteiligungsformen in Vorbereitung
Für den Windpark Römerreuth planen die Projektpartner zwei Formen der Bürgerbeteiligung: ein Nachrangdarlehen und eine Kommanditbeteiligung. Beide Beteiligungsformen ermöglichen eine finanzielle Beteiligung in unterschiedlicher Höhe. So können sowohl Bürgerinnen und Bürger mit kleinerem Betrag als auch Interessierte mit dem Wunsch nach einer langfristigen, unternehmerischen Beteiligung berücksichtigt werden.
Welche Beträge konkret vorgesehen sind, wird derzeit geprüft und orientiert sich an den Rückmeldungen aus der Interessenbekundung.
Option 1: Nachrangdarlehen
Finanzielle Beteiligung mit fester Laufzeit
Beim Nachrangdarlehen stellen Bürgerinnen und Bürger dem Projekt für einen festgelegten Zeitraum Kapital zur Verfügung.
Die Höhe der Zinsen und die Laufzeit des Darlehens werden vertraglich geregelt und derzeit vorbereitet. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt in der Regel einmal jährlich. Die Rückzahlung richtet sich nach den vereinbarten Konditionen.
Zins- und Rückzahlungen erfolgen nur, wenn die wirtschaftliche Stabilität der Projektgesellschaft gewährleistet ist. Pro Person gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag von 25.000 Euro.
Option 2: Kommanditbeteiligung
Unternehmerische Beteiligung am Windpark
Bei der Kommanditbeteiligung beteiligen sich Bürgerinnen und Bürger unternehmerisch an der Projektgesellschaft des Windparks.
Die Beteiligten bringen Kapital ein. Über mögliche Ausschüttungen wird jährlich auf Grundlage des Jahresabschlusses entschieden.
Auszahlungen erfolgen nur, wenn die wirtschaftliche Stabilität der Projektgesellschaft gewahrt bleibt. Die Beteiligung ist langfristig angelegt und wird im Handelsregister eingetragen.
Ihre Rückmeldung hilft bei der Ausgestaltung
Mit Ihrer unverbindlichen Interessenbekundung helfen Sie dabei,
- die Nachfrage nach den beiden Beteiligungsformen einzuschätzen und
- das Angebot bedarfsgerecht vorzubereiten.
Die Interessenbekundung ist freiwillig. Sie begründet weder eine Verpflichtung zur Beteiligung noch einen Anspruch auf ein späteres Beteiligungsangebot.