
Regionale Energie, regionale Beteiligung
Windpark Römerreuth ermöglicht finanzielle Teilhabe
Warum eine Bürgerbeteiligung?
Neue Energieinfrastruktur wirft häufig dieselbe Frage auf: Was bleibt für die Region und was haben die Menschen vor Ort überhaupt davon?
Die Bürgerbeteiligung ist eine konkrete Antwort darauf. Sie ermöglicht es, Kapital aus der Region in das Projekt einzubringen und die Wertschöpfung vor Ort zu halten. Bürgerinnen und Bürger können sich finanziell am Windpark Römerreuth beteiligen und so Teil eines regionalen Energieprojekts werden.
Zwei Beteiligungsformen in Vorbereitung
Für den Windpark Römerreuth planen die Projektpartner zwei Formen der Bürgerbeteiligung: ein Nachrangdarlehen und eine Kommanditbeteiligung. Beide Beteiligungsformen ermöglichen eine finanzielle Beteiligung in unterschiedlicher Höhe. So können sowohl Bürgerinnen und Bürger mit kleinerem Betrag als auch Interessierte mit dem Wunsch nach einer langfristigen, unternehmerischen Beteiligung berücksichtigt werden.
Von Mitte März bis Anfang Juli konnten Bürgerinnen und Bürger aus der Region unverbindlich angeben, ob und wie sie sich finanziell am Windpark Römerreuth beteiligen möchten. Das Angebot zur Interessenbekundung wurde gut angenommen. Zahlreiche Rückmeldungen sind eingegangen. Die Projektpartner werten diese nun aus.
Nach derzeitigem Stand kann der Prospekt gegen Jahresende an interessierte Bürgerinnen und Bürger verschickt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch der Abschluss des Nachrangdarlehens möglich sein.
Option 1: Nachrangdarlehen
Finanzielle Beteiligung mit fester Laufzeit
Beim Nachrangdarlehen stellen Bürgerinnen und Bürger dem Projekt für einen festgelegten Zeitraum Kapital zur Verfügung.
Die Höhe der Zinsen und die Laufzeit des Darlehens werden vertraglich geregelt und derzeit vorbereitet. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt in der Regel einmal jährlich. Die Rückzahlung richtet sich nach den vereinbarten Konditionen.
Zins- und Rückzahlungen erfolgen nur, wenn die wirtschaftliche Stabilität der Projektgesellschaft gewährleistet ist. Pro Person gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag von 25.000 Euro.
Option 2: Kommanditbeteiligung
Unternehmerische Beteiligung am Windpark
Bei der Kommanditbeteiligung beteiligen sich Bürgerinnen und Bürger unternehmerisch an der Projektgesellschaft des Windparks.
Die Beteiligten bringen Kapital ein. Über mögliche Ausschüttungen wird jährlich auf Grundlage des Jahresabschlusses entschieden.
Auszahlungen erfolgen nur, wenn die wirtschaftliche Stabilität der Projektgesellschaft gewahrt bleibt. Die Beteiligung ist langfristig angelegt und wird im Handelsregister eingetragen.