BImSchG-Novelle: Weniger Bürokratie, mehr Windkraft

BImSchG-Novelle

Der Bundestag hat am 6. Juni 2024 umfangreiche Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Das BImSchG bildet die Grundlage für die Planung, Genehmigung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen beim Bau von Windenergieanlagen gibt es in unserer Rubrik „Klartext“.

Bisher dauert es in Deutschland vom Antrag bis zur Einspeisung eines neuen Windrads in das Stromnetz etwa sieben Jahre. Allein die Vorbereitung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen nimmt im Schnitt drei Jahre in Anspruch. Angesichts der Klimaziele der Bundesregierung ist dieser Zeitraum für den Bau einer Windkraftanlage viel zu lang.

Die aktuelle Novelle hat das Ziel, das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen zu beschleunigen und gleichzeitig ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Erstmals ist zudem das Klima als ein zu schützendes Gut im Gesetz verankert. Dies stellt sicher, dass zukünftige, auf Grundlage des BImSchG erlassene Verordnungen, den Klimaschutz berücksichtigen und fördern.

Steffi Lemke, Bundesministern für Umwelt- und Verbraucherschutz, erläutert: „Mit diesem Gesetz realisieren wir Kernpunkte des Beschleunigungs-Paktes und bringen Umwelt- und Klimaschutz voran. Erneuerbare-Energien-Anlagen können nun schneller gebaut werden, die Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt. So sparen wir wertvolle Zeit, damit die klimagerechte Modernisierung Deutschlands schneller vorankommt. Wir nutzen mit den geplanten Anpassungen das Beschleunigungspotenzial des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aus, ohne materielle Schutzstandards abzusenken.“

Mit den nun verabschiedeten Änderungen werden eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen, die die Genehmigungsverfahren beschleunigen und entbürokratisieren sollen. Davon profitiert auch das Windprojekt in Römerreuth. Marcus Dornauer, Geschäftsführer der Dornauer Windkraft UG und Projektentwickler erklärt: „Die Straffung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren ist eine große Erleichterung für die Projektträger. Die Zeiten der zig Aktenordner an Antragsunterlagen sind damit bald vorbei.“