Der Bundestag hat am 6. Juni 2024 umfangreiche Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Das BImSchG bildet die Grundlage für die Planung, Genehmigung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen beim Bau von Windenergieanlagen gibt es in unserer Rubrik „Klartext“.
Die aktuelle Novelle hat das Ziel, das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen zu beschleunigen und gleichzeitig ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Erstmals ist zudem das Klima als ein zu schützendes Gut im Gesetz verankert. Dies stellt sicher, dass zukünftige, auf Grundlage des BImSchG erlassene Verordnungen, den Klimaschutz berücksichtigen und fördern.
Mit den nun verabschiedeten Änderungen werden eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen, die die Genehmigungsverfahren beschleunigen und entbürokratisieren sollen. Davon profitiert auch das Windprojekt in Römerreuth. Marcus Dornauer, Geschäftsführer der Dornauer Windkraft UG und Projektentwickler erklärt: „Die Straffung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren ist eine große Erleichterung für die Projektträger. Die Zeiten der zig Aktenordner an Antragsunterlagen sind damit bald vorbei.“
