Bürgerwindgesellschaft: Beteiligungen

Beteiligung

Finanzieller Rückenwind für die Region

Kommunale Beteiligung

Gemeindebonus

Die Gemeinden ziehen einen direkten Nutzen aus dem Windpark: Sie erhalten eine direkte finanzielle Beteiligung an den Einnahmen. Für jede produzierte Kilowattstunde zahlt der Windpark bis zu 0,2 Cent. In Abhängigkeit von der erzeugten Windmenge werden ca. 20.000 Euro pro Jahr ausgezahlt. Berücksichtigt werden Gemeinden im Einzugsbereich von 2.500 Metern um die Anlage. Die Einnahmen dürfen von den Gemeinden frei verwendet werden und erweitern so den finanziellen Spielraum für Projekte, die der lokalen Gemeinschaft zugutekommen wie beispielsweise Spielplätze oder die Förderung des Vereinslebens. Grundlage hierfür ist § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023).

Gewerbesteuer

Kommunen profitieren von den Steuereinnahmen auf ihren Gemarkungen. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt ab dem Moment, in dem Gewinne generiert werden. Abhängig vom Standort und dem Typ der Anlage können die Gewerbesteuereinnahmen pro Windenergieanlage über einen Zeitraum von 20 Jahren zwischen 150.000 und 300.000 Euro betragen.

Wir möchten – hier direkt vor Ort – ein Projekt mit wegweisendem Charakter für die Region realisieren: Die übergreifende Zusammenarbeit ist dabei von entscheidender Bedeutung für mich. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, auch mit einer breiten Beteiligungsstruktur sowie mit lokalen, regionalen und erfahrenen Partnern! Das Projekt beinhaltet zudem attraktive, finanzielle Beteiligungsmodelle. Und gerade die gemeinsame, direkte Grünstrom-Erzeugung vor Ort ist ein wichtiger Schritt für alle Kooperationspartner und bietet neue, weitere Möglichkeiten für die zukünftige, auch regionale Energiewende.

Frank Oneseit

Frank Oneseit
Technik-Vorstand der Erlanger Stadtwerke AG

Beteiligungen für Bürgerinnen und Bürger

Kommanditbeteiligung

Damit Bürgerinnen und Bürger in der Nähe der Windenergieanlagen von der lokal erzeugten Windernte einen finanzielle Nutzen ziehen können, bietet der Windpark eine Bürgerbeteiligung im Sinne einer unternehmerischen Beteiligung als Kommanditist an. Bei dieser Beteiligungsform erwerben Anrainer Anteile am Bürgerwindpark. Im Gegenzug werden sie über ihre Anteile am erwirtschafteten Ertrag beteiligt, in der Regel einmal jährlich, wenn ein Kapitalrückfluss bzw. eine Ausschüttung aus dem Gewinn erfolgt.

Nachrangdarlehen

Bürgerinnen und Bürger können in Form eines Nachrangdarlehens den Bürgerwindpark mitfinanzieren. Die Abwicklung erfolgt über eine Beteiligungsplattform. Die Darlehensgeber erhalten die vertraglich vereinbarten Zins- und Bonuszahlungen.

Aktueller Stand: Die Projektpartner arbeiten derzeit die Details der Beteiligungsmodelle aus und entwickeln ein stimmiges Konzept für die Bürgerbeteiligung. Im ersten Halbjahr des kommenden Jahres veröffentlicht die Projektgesellschaft weitere Informationen zum Beteiligungsmodell auf der Website. Zusätzlich ist eine Informationsveranstaltung geplant, in der die Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt werden und Raum für Fragen besteht.